Thema: Landesjugendamt

Landesjugendamt Saarland

Das Landesjugendamt ist eine zweigliedrige Behörde und besteht aus der Verwaltung und dem Landesjugendhilfeausschuss. Die Verwaltung führt die laufenden Geschäfte durch, der Landesjugendhilfeausschuss befasst sich mit grundlegenden Fragen der Kinder- und Jugendhilfe und beschließt Grundsätze und Empfehlungen.

Die Aufgabenstellung ergibt sich schwerpunktmäßig aus dem nach §85 Abs. 2 des Achten Gesetzbuch (SGB VIII) beschriebenen Aufgabenkatalog.

Zu den Aufgaben gehören insbesondere:

  • Allgemeine Verwaltung und Organisation/ Fortbildungen
  • Zentrale Adoptionsstelle
  • Hilfen zur Erziehung
  • Gewährung von Leistungen der Jugendhilfe für Deutsche im Ausland
  • Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit
  • Kinder- und Jugendschutz
  • Anlaufstelle für "ehemalige Heimkinder"
  • Zertifizierung von Bildungsträgern im Bereich der Tagespflege

Petra Spoo-Ludwig
Referatsleiterin C5

Franz-Josef-Röder-Straße 23
66119 Saarbrücken

Saarland-Markenzeichen mit der Regierungswortmarke des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit

Landesjugendhilfeausschuss

Der Landesjugendhilfeausschuss (LJHA) befasst sich mit grundsätzlichen Angelegenheiten der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere der aktuellen Lage junger Menschen im Saarland.

Das Landesjugendamt des Saarlandes

Weitere Informationen zur Arbeit in den Jugendämtern finden Sie hier: